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   LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20 B ER (https://dejure.org/2020,4820)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.02.2020 - L 5 KR 1/20 B ER (https://dejure.org/2020,4820)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - L 5 KR 1/20 B ER (https://dejure.org/2020,4820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Zolgensma® keine Leistung der Krankenkasse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nicht zugelassenes Medikament: Zwei Millionen teure Spritze ist keine Krankenkassenleistung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zolgensma® keine Leistung der Krankenkasse

  • datev.de (Kurzinformation)

    Zolgensma® keine Leistung der Krankenkasse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arzneimittel: Muss die GKV Kosten für Zolgensma übernehmen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20
    aa) Das BSG zieht im Rahmen des § 73 Abs. 3 AMG ausnahmsweise die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu Lasten der GKV ohne Inlandszulassung in Erwägung, wenn es sich um einen Fall der Seltenheit handelt (vgl. BSG, Urteil vom 08.11.2011, B 1 KR 19/10 R, juris m.w.N.).

    Unabhängig vom unstreitigen Fehlen einer abgeschlossenen veröffentlichten Studie der Phase III mit Relevanz für die Antragstellerin (vgl. zu diesem Erfordernis: BSG, Urteil vom 08.11.2011, a.a.O.; zur Studienlage speziell bei Zolgensma instruktiv SG Berlin, Beschluss vom 22.01.2020 S 51 KR 2926/19 ER unter www.sozialgerichtsbarkeit.de), lässt sich aus den Aussagen ihrer behandelnden Ärzte - und zwar nach übereinstimmender Erst- und Zweitmeinung - gerade nicht herleiten, dass mit Zolgensma die erhoffte Heilung oder der Stillstand der Erkrankung erreicht werden kann.

  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 51 KR 2926/19

    Krankenversicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Streit über vorläufige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20
    Eine nach § 2 Abs. 1a SGB V begründete Versorgung liege auch gerade nicht außerhalb des gesetzlichen Leistungskataloges, dies sei verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar; verwiesen werde auf den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 22.01.2020 (S 51 KR 2926/19 ER).

    Unabhängig vom unstreitigen Fehlen einer abgeschlossenen veröffentlichten Studie der Phase III mit Relevanz für die Antragstellerin (vgl. zu diesem Erfordernis: BSG, Urteil vom 08.11.2011, a.a.O.; zur Studienlage speziell bei Zolgensma instruktiv SG Berlin, Beschluss vom 22.01.2020 S 51 KR 2926/19 ER unter www.sozialgerichtsbarkeit.de), lässt sich aus den Aussagen ihrer behandelnden Ärzte - und zwar nach übereinstimmender Erst- und Zweitmeinung - gerade nicht herleiten, dass mit Zolgensma die erhoffte Heilung oder der Stillstand der Erkrankung erreicht werden kann.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20
    Wegen der Lebensbedrohlichkeit der Erkrankung könne man ihr das Abwarten der Zulassung auf dem Europäischen bzw. Deutschen Markt nicht zumuten; es sei Eile geboten, auf den sog. "Nikolausbeschluss" des Bundesverfassungsgerichts vom 06.12.2005 (BVerfG 1 BvR 347/98) werde verwiesen.

    Die verfassungsrechtliche Konkretisierung der Leistungsansprüche von Versicherten der GKV bei lebensbedrohlichen, tödlich verlaufenden Erkrankungen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5), wie sie auch dem (durch Art. 1 Nr. 1 Gesetz vom 22.12.2011, BGBl. I, S. 2983) mit Wirkung zum 01.01.2012 eingeführten § 2 Abs. 1a SGB V zu Grunde liegt, gilt sinngemäß auch für die Versorgung mit Arzneimitteln (grundlegend: BSG, Urteil vom 19.03.2002, B 1 KR 37/00 R; Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R, je juris).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20
    Durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG hat der Verfassungsgeber die objektive Wertentscheidung getroffen, dass alle staatlichen Organe die Pflicht haben, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Lebens, der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit zu stellen (vgl. BVerfGE 56, 54 (73)).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20
    Ein Off-Label-Use kommt nur in Betracht, wenn es 1. um die Behandlung einer schwerwiegenden (lebensbedrohlichen oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigenden) Erkrankung geht, wenn 2. keine andere Therapie verfügbar ist und wenn 3. aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (vgl. z.B. BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, Rn. 17 f - Ilomedin).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20
    Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor den Sozialgerichten bedeutet dies, dass die Gerichte die Grundrechte der Versicherten auf Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit zur Geltung zu bringen haben, ohne dabei die ebenfalls der Sicherung des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG dienende Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. insbesondere aus §§ 1, 2 Abs. 1 und 4 SGB V), ihren Versicherten nur wirksame und hinsichtlich der Nebenwirkungen unbedenkliche Leistungen zur Verfügung zu stellen, sowie die verfassungsrechtlich besonders geschützte finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. BVerfGE 68, 193 ( 218)) aus den Augen zu verlieren.
  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20
    Abzustellen ist dabei auf die im jeweiligen Zeitpunkt der Behandlung vorliegenden Erkenntnisse (vgl. BSGE 95, 132 Rn.20 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 3 Rn. 27 m.w.N. - Wobe-Mugos E).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - L 1 KR 167/14

    Kostenübernahme für Versorgung mit Remicade/Infliximab - Off-label-use -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20
    Besteht die Gefahr, dass der Versicherte ohne die Gewährung der umstrittenen Leistung vor Beendigung des Hauptsacheverfahrens stirbt oder er schwere oder irreversible gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet, ist ihm die begehrte Leistung regelmäßig zu gewähren, wenn das Gericht nicht auf Grund eindeutiger Erkenntnisse davon überzeugt ist, dass die begehrte Leistung unwirksam oder medizinisch nicht indiziert ist oder ihr Einsatz mit dem Risiko behaftetet ist, die abzuwendende Gefahr durch die Nebenwirkungen der Behandlung auf andere Weise zu verwirklichen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.06.2014, L 1 KR 167/14 B ER, juris).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20
    Andererseits soll sie ihn nicht zu Rechtsmissbrauch einladen, indem sie Leistungsgrenzen des GKV-Leistungskatalogs überwindet, die jedem Versicherten klar sein müssen (vgl. BSGE 121, 40 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 33, Rn. 26; BSGE 123, 293 = SozR 4-2500 § 13 Nr. 36, Rn. 21 m.w.N.).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2020 - L 5 KR 1/20
    Die verfassungsrechtliche Konkretisierung der Leistungsansprüche von Versicherten der GKV bei lebensbedrohlichen, tödlich verlaufenden Erkrankungen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005, 1 BvR 347/98, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5), wie sie auch dem (durch Art. 1 Nr. 1 Gesetz vom 22.12.2011, BGBl. I, S. 2983) mit Wirkung zum 01.01.2012 eingeführten § 2 Abs. 1a SGB V zu Grunde liegt, gilt sinngemäß auch für die Versorgung mit Arzneimitteln (grundlegend: BSG, Urteil vom 19.03.2002, B 1 KR 37/00 R; Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 7/05 R, je juris).
  • BSG, 11.07.2017 - B 1 KR 26/16 R

    Versorgung mit einer bariatrischen Operation (Verkleinerung des Magenvolumens)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 9/19 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem der Regelversorgung gleichartigen Zahnersatz

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 8/19 R

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Versorgung

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 15/96

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2020 - L 16 KR 223/20

    Kostenübernahme für das Arzneimittel Zolgensma zur Behandlung einer spinalen

    So weist auch Schifferdecker in eine Anmerkung zu dem Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2020 - L 5 KR 1/20 B ER darauf hin, dass bei einem Teil der Behandlungsfälle im Rahmen der Zulassungsstudie mit Zolgensma schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind (Schifferdecker, NZS 2020, 471).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2020 - L 16 KR 143/20

    Erstattung von Kosten für eine privatärztlich durchführte Grafting Operation;

    Diese Voraussetzung meint ist eine notstandsähnliche Lage mit einer sehr begrenzten Lebensdauer, z.B. bei palliativmedikamentöser Behandlung eine statistisch verbleibende Lebenserwartung von neun bis 15 Monaten (BSG v. 08.10.2019 - B 1 KR 3/19 R - juris Rn. 25, 26; LSG Nordrhein-Westfalen v. 27.02.2020 - L 5 KR 1/20 B ER: proximale spinale Muskelatrophie (SMA) Typ 1 beim Kleinkind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2020 - L 10 KR 200/20
    Die drängende und in jeder Hinsicht nachvollziehbare Hoffnung, der Erkrankung Einhalt zu gebieten, genügt allein iü nicht, um eine subjektive Erforderlichkeit zu begründen, da nur der medizinische Sachverstand eine belastbare Folgenabwägung von Nutzen und Risiken vornehmen kann (so in einem vergleichbaren Fall auch: Beschluss des LSG NRW vom 27.02.2020, L 5 KR 1/20 B ER, juris Rn 42).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2023 - L 16 KR 275/23
    Besteht die Gefahr, dass der Versicherte ohne die Gewährung der umstrittenen Leistung vor Beendigung des Hauptsacheverfahrens stirbt oder er schwere oder irreversible gesundheitliche Beeinträchtigungen erleidet, ist ihm die begehrte Leistung regelmäßig zu gewähren, wenn das Gericht nicht auf Grund eindeutiger Erkenntnisse davon überzeugt ist, dass die begehrte Leistung unwirksam oder medizinisch nicht indiziert ist oder ihr Einsatz mit dem Risiko behaftetet ist, die abzuwendende Gefahr durch die Nebenwirkungen der Behandlung auf andere Weise zu verwirklichen (LSG NRW, Beschluss vom 27.02.2020 - L 5 KR 1/20 B ER - Rn. 50, juris; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24.06.2014 - L 1 KR 167/14 B ER - Rn. 4, juris).
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